Trinkwasserkonzessionen – ein aktueller Überblick

Dieses Seminar vermittelt die aktuelle Rechtslage zum Neuabschluss von Trinkwasser-Konzessionsverträgen und gibt wertvolle Tipps zu Vertragsgestaltung und Vergabeverfahren.

Beschreibung

Worum geht es?

Kommunen haben die Aufgabe der Trinkwasserversorgung bisher vielfach selbst übernommen oder kommunale Unternehmen mit dieser Aufgabe betraut. Wenngleich Trinkwasserkonzessionen nicht dem förmlichen Kartellvergaberecht unterliegen, mehren sich die Urteile, die auch in Niedersachsen eine transparente und diskriminierungsfreie Vergabe fordern.

Vielen Kommunen erscheinen die Vorgaben zur Schaffung eines angemessenen Wettbewerbes mit dem Wunsch kommunaler Selbstbestimmung unvereinbar. Dieses Seminar zeigt Ihnen praxisnah auf, wie die aktuelle Rechtsprechung und die Hinweise der Landeskartellbehörde Niedersachsen bei der Neuvergabe der Trinkwasser-Konzession beachtet werden können und gleichzeitig kommunalen Belangen Rechnung getragen wird.

Auf die Möglichkeiten und Grenzen der Inhouse-Vergabe wird ebenso eingegangen wie auf besondere Anforderungen bei kommunaler Beteiligung auf Bieterseite. Es werden Beispiele zur inhaltlichen Ausgestaltung des Konzessionsvertrages vorgestellt und auf Besonderheiten des gerichtlichen Rechtsschutzes eingegangen. Das Seminar soll ermutigen, Fragen zu stellen und Erfahrungen auszutauschen.

Schwerpunkte:

  • Rechtsrahmen zum Neuabschluss von Trinkwasser-Konzessionsverträgen
  • Inhouse-Vergabe – wann kann von einer Ausschreibung abgesehen werden?
  • Besonderheiten bei kommunalen Bietern
  • Verfahrensablauf und -planung
  • Wertungskriterien und Wertungsmethoden
  • Inhaltliche Gestaltungstipps zum Vertrag
  • Anforderungen an die Zuschlagsentscheidung
  • Anmeldung des neuen Trinkwasser-Konzessionsvertrages
  • Rechtsschutz
  • Diskussion zu Einzelfragen der Teilnehmenden und gemeinsamer Austausch

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Das Seminar ist konzipiert für EntscheiderInnen und MitarbeiterInnen der Kommunen oder deren Gesellschaften, die mit der Trinkwasserversorgung befasst sind.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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