Eingruppierungsfragen bei sog. „Verwaltungsexoten“ – in sozialen, kulturellen, technischen oder anderen verwaltungsfremden Arbeitsbereichen

Die „grundsätzliche“ Basis für die Eingruppierung Tarifbeschäftigter ist der TVöD in der seit 2017 gültigen Fassung. Das macht die Eingruppierung von neuen MitarbeiterInnen, die zuvor nicht im öffentlichen Dienst tätig waren, mitunter schwierig. Das gilt insbesondere auch für sog. „VerwaltungsexotInnen“, also MitarbeiterInnen, die über für die Verwaltung gänzlich außergewöhnliche Ausbildungen verfügen.

Beschreibung

Worum geht es?

Alle Kommunen stehen vor der Herausforderung, freie Stellen auch mit verwaltungsfremdem Personal zu besetzen. Diese Personen können aus den unterschiedlichsten Arbeitsbereichen stammen. Eingestellt werden deshalb Diplom-Geografen, Architekten, Heizungsbauern, Zeitungsredakteuren, Diplom-Kaufleuten und Lehrkräfte ebenso wie Handwerksmeister, Sozialpädagogen und Reisebürokaufleute.

Diese manchmal als „Exoten“ titulierten QuereinsteigerInnen müssen auch gemäß den Regelungen des TVöD eingruppiert werden. Hierfür stehen neben der allgemeinen Eingruppierung auch Eingruppierungen als „sonstige Beschäftigte“ oder mit einer Eingruppierung in die „nächstniedrigere Entgeltgruppe“ gesonderte Regelungen zur Verfügung.

Schwerpunkte:

  • Kurzeinstieg in die Grundsätze des Eingruppierungsrechtes seit dem 01.01.2017
  • Was ist ein Arbeitsvorgang und was gehört zu den Zusammenhangstätigkeiten?
  • Erstellen der Arbeitsplatzbewertung
  • Zusammenfassende Gesamtbetrachtung
  • Personenbezogene Voraussetzungen
  • Was sagt der KAV dazu?
  • Beispiele für QuereinsteigerInnen aus sozialen, kulturellen, technischen oder sonstigen Arbeitsbereichen
  • Eingruppierung nach dem allgemeinen TVöD oder als sonstige Beschäftigte
  • Was ist unter dem Begriff der „sonstigen Beschäftigten“ zu verstehen?
  • Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
  • Was geschieht bei einem Stellenwechsel?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, wenn die Voraussetzungen der Eingruppierung als „sonstiger Beschäftigter“ nicht erfüllt werden?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte, Gleichstellungsbeauftragte, MitarbeiterInnen in Rechnungsprüfungsämtern oder Personalräten.

MitarbeiterInnen, die sich mit dem Eingruppierungsrecht beschäftigen wollen oder müssen.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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