Die Versorgungansprüche von BürgermeisterInnen und WahlbeamtInnen – Seminar für KandidatInnen

Dieses Seminar wird Personen angeboten, die ein Amt als BürgermeisterIn oder als WahlbeamtIn anstreben. Die Themenpalette reicht von den Anspruchsvoraussetzungen, dem Beginn evtl. Versorgungsansprüche, weiter über den Versorgungsausgleich bis hin zu Möglichkeiten und Grenzen des späteren Hinzuverdienens.

Beschreibung

Worum geht es?

Sie interessieren sich für ein Wahlamt, wollen aber zuvor wissen, wie Sie im Fall der Fälle abgesichert wären?

In diesem Seminar werden Fragen zum Versorgungsrecht aufgegriffen, die das Entstehen der Versorgungsansprüche, die Voraussetzungen und die Höhe des Ruhegehalts betreffen sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Hinzuverdienstes. Darüber hinaus werden die Themen Dienstunfähigkeit, Altersgeld und Versorgunsausgleich angesprochen. 

Die Dozenten stehen Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung, und zwar ausdrücklich auch nach dem Seminar für die individuelle Beratung.

Schwerpunkte:

  • Entstehung des Anspruchs auf Ruhegehalt
  • Höhe des Ruhegehalts
  • Ruhegehaltsanspruch und Rücktritt bzw. Abwahl
  • Hinzuverdienstregelungen
  • Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
  • Altersgeld
  • Versorgungsausgleich

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Personen, die sich für ein Wahlamt (BürgermeisterInnen oder Beigeordnete) interessieren.

Was ist noch wichtig?

Gerne können Sie uns im Vorfeld Ihre Fragen mailen, die wir dann umgehend an die DozentInnen weiterleiten werden.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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