Schottergärten – Handlungsmöglichkeiten und Rechtsprechung – Grundzüge und Überblick

Das Gartenbild hat sich im Laufe der Zeit stark verändert: Vom naturnahen Nutzgarten mit Gemüse, Heilpflanzen, heimischen Blumen, Büschen und Obstbaumwiesen zu sterilen Gärten mit gepflegtem Kurzrasen, immergrünen, nicht heimischen Hecken, Plastiksichtschutzwänden und geschotterten Vorgärten.

In diesem Seminar erhalten Sie einen aktuellen Überblick, auch über die Rechtsprechung in Niedersachsen.

Außerdem gibt es Raum für den Erfahrungsaustausch über die oft sehr unterschiedlichen Situationen in den Kommunen.

Beschreibung

Worum geht es?

Das Seminar beleuchtet zunächst die Bedeutung von Gärten im gesamtgesellschaftlichen Kontext und stellt die Vor- und Nachteile des modernen Gartentypus, insbesondere der Schottergärten, dar. Zudem wird die aktuelle, oft noch wenig konkrete Rechtsprechung des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bezug auf Schottergärten – konkret: das Einschreiten der Bauaufsicht – vorgestellt. Schließlich sollen die vielfältigen Handlungsmöglichkeiten der Kommunen bei der Umsetzung des gesetzgeberischen Willens, eine „Versteinerung“ der Städte zu verhindern, näher beleuchtet und diskutiert werden.

Schwerpunkte:

  • Schottergärten – optische und ökologische Zumutung
  • Rechtsprechung des OVG Lüneburg
  • Was kann die Bauleitplanung leisten?
  • Handlungsmöglichkeiten der Bauaufsich
  • Erfahrungsaustausch

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus dem Baubereich

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

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