Die CO2-Kostenaufteilung im Mietverhältnis – die Bedeutung für die Kommune als Mieter oder Vermieter

Das seit Anfang 2023 gültige Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz stellt hohe Anforderungen. Doch ganz genau weiß kaum jemand, was zu beachten ist. Sicher ist aber, dass es die Kommunen unmittelbar betrifft; sei es als Mieter oder Vermieter. Denn ab Januar 2024 müssen die Kohlendioxidkosten in der Heizkostenabrechnung konkret ausgewiesen werden! Unterbleibt das, kann der Mieter seine gesamten Heizkosten pauschal um 3 Prozent kürzen!

Beschreibung

Worum geht es?

Brennstoffe, z.B. Erdgas oder Heizöl erzeugen bei der Verbrennung Kohlendioxid. Um diesen Kohlendioxidausstoß zu verringern, wird z.B. auf Erdgas ein Kohlendioxidpreis erhoben. Gemäß dem seit Januar 2023 in Kraft befindlichen CO2KostAufG sind diese Kohlendioxidkosten nach sehr komplizierten Regelungen ab Januar 2024 zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen. Dadurch sind die Kommunen vielfältig betroffen: als Vermieter von Wohnungen oder Immobilien z.B. für KiTas oder als Mieter von Wohnraum z.B. für Geflüchtete.

Das neue Gesetz lässt etliche Fragen offen: was z.B. versteht das Gesetz unter Wohnfläche? Muss die Warmwasserversorgung berücksichtigt werden? Wie ermittle ich den abrechnungsrelevantem Brennstoffpreis?

Das Seminar hilft Ihnen, die gefährlichsten Fußangeln des CO2KostAufG zu umgehen.

Schwerpunkte:

  • Geltungsbereich
  • Selbstversorgende Mieter
  • Heizfremde Brennstoffnutzung
  • Brennstoff-Informationen
  • Wohnflächenangabe im Mietvertrag
  • Zielstellung: Bessere Gebäudedämmung
  • Ausnahmen für Nichtwohngebäude
  • Gebäude-Anmietung durch Kommunen
  • 3%-Kürzungsrecht des Mieters
  • Rechenbeispiele

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

MitarbeiterInnen, die für die Vermietung kommunaler Wohnungen verantwortlich sind. MitarbeiterInnen, die für angemietete Wohnungen zuständig sind.
MitarbeiterInnen, die Heizkostenabrechnungen nachprüfen müssen z.B. bei Wohngeldbezug usw.

Was ist noch wichtig?

Neben einem rund 30-seitigen Tagungsmanuskript erhalten Sie die Internet-Links mit denen Sie den Text des CO2KostAufG, der Emissionsberichterstattungsverordnung sowie die amtliche Gesetzesbegründung herunterladen können. Das Tagungsmanuskript brauchen Sie vorher nicht durchzuarbeiten. Nach dem Webinar erhalten Sie die zum Seminar gehörige Powerpoint-Präsentation in datenreduzierter Form als PDF.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Frank-Georg Pfeifer

RA Frank-Georg Pfeifer war 20 Jahre beim Zentralverband Haus &Grund für Mietrecht und technisches Recht zuständig, bis Ende 2008 Geschäftsführer beim Landesverband Haus & Grund Westfalen. Er ist Mitbegründer des Deutschen Mietgerichtstages; Verfasser einer Vielzahl juristischer Aufsätze, weiterhin Mitautor des im Jahre 2018 in 9. Auflage erschienen „Handbuchs der Heizkostenabrechnung"; Beim Beck‘schen-Online-Kommentar Mietrecht, der bereits in der 17, Edition vorliegt, kommentiert er u.a. das Betriebskostenrecht der §§ 556 ff. BGB.

Kommende Termine

Termin:
06.05.2024, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Frank-Georg Pfeifer
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 200,00 EUR
Andere: 300,00 EUR

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