Organisation der Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Das geltende Wahlrecht ergibt sich im Wesentlichen aus dem Europawahlgesetz (EuWG) mit weitgehenden Verweisungen auf das Bundes-wahlgesetz (BWG) und aus der Europawahlordnung (EuWO).

Beschreibung

Worum geht es?

In diesem Seminar wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuerungen die Anwendung der maßgeblichen Regelungen in der Praxis erläutert, die notwendigen Organisations- und Arbeitsabläufe skizziert und typische Fehlerquellen aufgezeigt, um eine rechtssichere Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Wahl sicherzustellen. Ziel der Veranstaltung ist es, MitarbeiterInnen der kommunalen Wahlorganisation praxisnah auf ihre Aufgaben vorzubereiten und bestehende Unsicherheiten rund um die Wahl zu beseitigen.

Während der gesamten Veranstaltung besteht die Möglichkeit, aktuelle Fragen und konkrete Fallbeispiele aus der Praxis zu erörtern.

Schwerpunkte:

  • Aktuelle Rechtsänderungen
  • Wählerverzeichnisse
  • Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
  • Berufung der Wahlvorstände
  • Wahlbezirke und Einrichtung der Wahlräume
  • Organisation des Wahltages
  • Ablauf der Wahlhandlung
  • Feststellung und Übermittlung der Wahlergebnisse

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Das Seminar richtet sich an alle Führungskräfte und WahlsachbearbeiterInnen, die mit der Organisation der Landtagswahl auf der Gemeindeebene betraut sind. NeueinsteigerInnen werden die notwendigen Grundlagen der Wahlorganisation vermittelt und erfahrene WahlpraktikerInnen erhalten die Möglichkeit, ihr Wissen rechtzeitig vor der Wahl aufzufrischen.

Was ist noch wichtig?

Bitte halten Sie zu dem Seminar eine aktuelle Textfassung des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (NKWO) bereit.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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