Kommunale Wärmeplanung – worauf kommt es an?

Den Städten und Gemeinden kommt für das Gelingen der Wärmewende eine entscheidende Rolle zu. Die strategischen Entscheidungen, die Auswirkungen für alle EinwohnerInnen haben werden, sind vor Ort zu treffen. Dies gilt u. a. für die Frage, wie die Wärmeversorgung organisiert wird und welche Infrastruktur dazu notwendig ist. Wie muss die Vorbereitung aussehen, wie kann sie mit den BürgerInnen und Unternehmen diskutiert, beschlossen und anschließend umgesetzt werden.

Beschreibung

Worum geht es?

Es geht um nicht weniger als die flächendeckende Umstellung der dezentralen Wärmeversorgung von Gebäuden auf erneuerbare Energien! Um die Ziele des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erreichen, ist als zweite Säule einer effizienten und treibhausgasneutralen Wärmeversorgung die leitungsgebundene Wärmeversorgung über Wärmenetze verstärkt und beschleunigt auszubauen. Der Ausbau der Fernwärme und die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung ist auch im Hinblick auf die Frage von Bedeutung, ab welchem Zeitpunkt die Pflicht zum Einbau klimafreundlicher Heizungen greift.

Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze soll dieser Prozess einheitlich organisiert werden. Wärmepläne sollen deutschlandweit spätestens bis zum 30. Juni 2028 erstellt werden, für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohner bereits bis 20. Juni 2026, für kleinere Gebiete mit weniger als 10.000 Einwohnern soll ein vereinfachtes Verfahren möglich sein.

Die Wärmeplanung ist ein langfristiger, strategischer Prozess, der mit der Erstellung des Wärmeplans beginnt und in konkreten Umsetzungsmaßnahmen auf Seiten der öffentlichen Stellen wie auch privater Investoren münden soll. Die Wärmeplanung ist eine strategische städtebauliche Planung und grundsätzlich ein informelles Instrument, dem die Gemeinde aber Rechtsverbindlichkeit nach außen verleihen kann (z. B. Satzung, Verwaltungsakt).

Ergänzend zur Wärmeplanung erfolgen Änderungen des Baugesetzbuchs, die die Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Seminar sollen die wesentlichen Inhalte des Gesetzes und die notwendigen Schritte zur Aufstellung kommunaler Wärmepläne erläutert werden.

Schwerpunkte:

  • Aktueller Sachstand zum GEG
  • Was heißt eigentlich „Wärmeplanung“?
  • Welche Aufgaben kommen auf die Kommune zu?
  • Welche Schritte sollten in welcher Abfolge unternommen werden?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte sowie MitarbeiterInnen, die an der Kommunalen Wärmeplanung für ihre Kommune arbeiten müssen.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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