Drittpersonaleinsatz – Arbeitsrechtliche Fallstricke und Sanktionsrisiken

Der zunehmende Fachkräftemangel kann es erfordern, auf Fremdpersonal zurückzugreifen.  Doch der Einsatz von Drittpersonal birgt rechtliche Risiken. Eine rechtskonforme Gestaltung von Verträgen und tatsächlicher Durchführung des Personaleinsatzes kann unerwünschte arbeitsrechtliche Folgen, Bußgelder und strafrechtliche Risiken verhindern. 

Beschreibung

Worum geht es?

Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Risikobereiche, die sich beim Einsatz von Drittpersonal ergeben. Wer als Unternehmer einen anderen Unternehmer mit Dienst- oder Werkleistungen beauftragt, trägt eine besondere Verantwortung für die Einhaltung von (Mindest-)Arbeitsbedingungen.

Welche Maßnahmen muss ich als Organ oder Führungskraft treffen, um Verstöße zu verhindern? Gibt es Besonderheiten bei der Beauftragung von ausländischen Unternehmen? Was passiert, wann man (ungewollt) in die Stellung eines Arbeitgebers gerät? Besteht für mich als Organ oder Führungskraft auch persönlich ein Risiko?

Dieses Seminar erläutert Ihnen die rechtlichen Vorgaben anhand aktueller Beispiele aus der Praxis und hilft Ihnen Risiken im Ordnungsrecht und Strafrecht zu vermeiden.

Schwerpunkte:

Arbeitsrechtliche Fallstricke bei Drittpersonaleinsatz
  • Prävention von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung
  • Mindestarbeitsbedingungen
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • (unbeabsichtigte/verdeckte) Arbeitnehmerüberlassung
  • Scheinselbständigkeit
 
Sanktionsrisiken für juristische und natürliche Personen
  • Straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Risiken für Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter
  • Vermögensabschöpfung
  • arbeits- und beamtenrechtliche Konsequenzen
  • Schadenersatzforderungen

Risikominimierung
  • Wie erkenne ich Risiken – red/yellow flags?
  • Wie kann ich MitarbeiterInnen sensibilisieren?
  • Welche Maßnahmen zur Risikominimierung sind verhältnismäßig?
  • Was ist zu tun, wenn es zu einem Verstoß gekommen ist?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus Personalabteilungen von Kommunen oder kommunalen Gesellschaften. Leitende Mitarbeiter kommunaler Gesellschaften.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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