Gemeinden können Gäste- und/oder Tourismusabgaben bzw. -beiträge erheben, um ihre touristischen Einrichtungen, touristischen ÖPNV und Marketingkosten zu finanzieren. In diesem Seminar stehen die neuesten Entwicklungen im Mittelpunkt, ohne dass die Grundlagen zu den Gäste- oder Kurabgaben und Tourismusbeiträgen aus dem Blick geraten.
Beschreibung
Worum geht es?
Insbesondere werden der Umgang mit Tagesgästen, dem öffentlichen Anteil und den Saisonzeiten erläutert. Dabei werden landesgesetzlichen Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile aus Niedersachsen berücksichtigt, so dass die TeilnehmerInnen nach dem Seminar eine aktuelle und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
Schwerpunkte:
Neue Lösungsansätze für Gäste-und Kurabgaben sowie Tourismusbeiträge
- Auswirkungen corona-bedingter Schwankungen in den Gästezahlen
- gegenseitige Anerkennung und Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit
- Ansatzfähige Kosten (z.B. öffentliches Grün, Straßenreinigung/Winterdienst)
- gemeinsame (regionale) Gästebeitragserhebung
- Abgabenmaßstäbe der Tourismusbeiträge (z.B. Stufen- oder Umsatzbasierte Maßstäbe)
- Erlösoptimierung/ Finanzierungsmöglichkeiten über Kur- oder Tourismusbeitrag
Elektronische und Digitale Kurkarten
- Aktuelle Themen und Rechtsprechung zu den Kur- und Fremdenverkehrsabgaben
- Erhebungsmöglichkeiten für nicht als Erholungsort anerkannte Gemeinden
- Tagesgäste
- Jahreskurabgabe
- Umsatzsteuerpflicht der Kurabgaben
- Kalkulation (u.a. Umgang mit Einnahmeausfällen)
- abgabenrelevanter Vorteil und Vorteilsbemessung bei der Fremdenverkehrsabgabe
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
KämmerInnen, Tourismusbeauftragte, ControllerInnen, KLAR-Verantwortliche, KurdirektorInnen
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.