Deutschland hinkt in der Digitalisierung weit hinterher, das gilt auch für die kommunale Ebene. „Eigentlich“ müssten wir schon viel weiter sein. Nicht zuletzt das OZG und das EGovG verpflichten dazu. Doch die Realität sieht leider anders aus.
In diesem Seminar erhalten Sie einen grundsätzlichen wie auch aktuellen Überblick sowie Praxishinweise.
Beschreibung
Worum geht es?
Das Seminar startet mit einem Überblick über die Rechtsgrundlagen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des E-Government-Gesetzes und erläutert die praktischen Auswirkungen auf die kommunale Verwaltung. Sie erfahren auf welchem Weg Bund, Länder und Kommunen sind, um die verpflichtende Umsetzung (ursprünglich 2023!) zu realisieren. Sie erhalten praktische Beispiele aus kommunalen Verwaltungen zu existierenden Insellösungen, die teilweise von Fachanwendungsanbietern und innovativen Dienstleistern entwickelt und umgesetzt wurden.
Sie lernen Möglichkeiten kennen, wie Sie ihre Verwaltungsdienstleistungen digitalisieren können und welche nächsten Schritte auf Sie warten. Ein Überblick über hilfreiche methodische Instrumente, die seitens des Bundes kostenfrei breitgestellt werden, rundet die Veranstaltung ab.
Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen: OZG und EGovG
- Beispiele für Online-Verwaltungsleistungen
- Verwaltungsportale und Nutzerkonten
- Elektronische Identifikation und elektronische Signaturen
- E-Payment im Online-Prozess
- Geschäftsprozesse im Wandel
- Föderales Informationsmanagement (FIM)
- Reifegradcheck der eigenen Onlinefähigkeit
- Prinzipien des Servicestandards zum Onlinezugangsgesetz
- Methoden für die ersten Schritte in Ihrer Verwaltung
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus den Bereichen Zentrale Dienste, Organisation, IT-Administration und IT-Sicherheit
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die in operativen Bereichen von Auswirkungen von OZG und EGovG betroffen sind
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.