Der TVöD in seiner Fassung seit 2007 sieht starre Regelungen für die Vergütung der Tarifbeschäftigten vor, egal, ob es um Fragen der Eingruppierung, von Erfahrungsstufen oder Leistungszulagen und -prämien geht. In Zeiten des Fachkräftemangels erschwert das das Gewinnen und Halten von Personal.
Gibt es Spielräume, Erfahrungen und Ideen, wie man den TVöD kreativ, aber dennoch regelkonform, nutzen kann? Welche Entwicklungen gab es in den letzten Jahren?
Beschreibung
Worum geht es?
Die „grundsätzliche“ Basis für die Vergütung Tarifbeschäftigter ist der TVöD, was insbesondere für die Eingruppierung gilt. Ebenso „grundsätzlich“ regelt er weitere Vergütungsfragen zu Erfahrungsstufen, Zulagen, usw. Das relativ starre Tarifgefüge macht es schwer, im Wettstreit mit der freien Wirtschaft Beschäftigte für die Arbeit in Kommunalverwaltungen zu gewinnen.
Daher gilt es, alle Möglichkeiten des TVöD auszuschöpfen, um Personal in den Verwaltungen zu binden, und neue Fachkräfte zu gewinnen. Neben der Eingruppierung mit Augenmaß kommt der Gewährung von übertariflichen Zulagen und Leistungen eine besondere Bedeutung zu. Dieser Situation hat auch der KAV Niedersachsen Rechnung getragen, indem in den letzten Monaten zahlreiche Möglichkeiten aufgezeigt wurden, „marktfähig“ und attraktiv am Arbeitsmarkt agieren zu können.
Mit diesem Seminar wird ein Überblick über die aktuelle Situation der zulässigen übertariflichen Zulagen und Leistungen aufgezeigt. Thematisiert werden aber auch die Grenzen des Möglichen, da auch in Zukunft gilt, dass ein Wildwuchs an übertariflichen Zulagen und Leistungen vermieden werden soll.
Schwerpunkte:
- Unterschiede zwischen tariflichen und übertariflichen Zulagen/Leistungen
- Was gehört zu den tariflichen Zulagen?
- Welche übertariflichen Leistungen gibt es?
- Was sagt der KAV dazu?
- Rechtsprechung
- Beispiele für unzulässige Zulagen
- Sind übertarifliche Eingruppierungen zulässig?
- Ist eine Anpassung der Entgeltgruppen aufgrund der Konkurrenzsituation möglich?
- Welche Möglichkeiten zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften gibt es?
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
PersonaldezernentInnen, Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus dem Personalbereich, Mitglieder von Personalräten, Gleichstellungsbeauftragte
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
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