Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – insbesondere bei der Personalauswahl

Das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Beschäftigte und BewerberInnen vor Benachteiligung und Ausgrenzung wegen verbotener Diskriminierungsmerkmale schützen. Es wirkt sich auf alle Bereiche des Arbeitslebens aus, das heißt von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung.

Beschreibung

Worum geht es?

In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über Hintergrund, Anwendungsbereich und praktische Bedeutung des AGG im Arbeitsalltag des öffentlichen Dienstes. Der Fokus wird dabei auf die Herausforderungen bei der Personalauswahl gelegt.

Im Seminar werden Ihnen die rechtlichen Vorgaben anhand aktueller Beispiele aus der Praxis erläutert. So gewinnen Sie die Sicherheit, die gesetzlichen Anforderungen des AGG bei der Personalauswahl rechtssicher anzuwenden und Verstöße gegen das Gesetz zu vermeiden.

Schwerpunkte:

Grundlagen zum AGG
  • Grundstruktur des AGG
  • Anwendungsbereich des AGG, §§ 6 und 24 AGG
  • Einzelne Diskriminierungsmerkmale nach § 1 AGG und § 9 BeamtStG
  • Erlaubnistatbestände bzw. Rechtfertigungsgründe
  • Rechte der Beschäftigten (insbes. Beschwerderecht, Entschädigung und Schadensersatz)
  • Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Bedeutung des AGG beim Personalauswahlprozess
  • Bedeutung für die Ausschreibung / das Anforderungsprofil
  • Bedeutung für den BewerberInnenvergleich (insbes. für die Hilfskriterien wie Auswahlgespräche, Dienstalter, Schwerbehinderung, Frauenförderung)

Einzelne Fallkonstellationen
  • Insbesondere Nichteinladung schwerbehinderter BewerberInnen zum Vorstellungsgespräch und sog. AGG-Hopper

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus dem Personalbereich.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die an Personalauswahlverfahren beteiligt sind.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Franziska Kohl

Franziska Theodora Kohl ist Rechtsanwältin bei „Wolter – Hoppenberg Rechtsanwälte“ und berät und vertritt öffentliche und private Mandanten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie im Kommunalwirtschaftsrecht.

Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet die Unterstützung der öffentlichen sowie privaten Mandanten bei der Einführung, Zertifizierung und Evaluierung von Compliance-Management-Systemen sowie bei der Durchführung vorbereitender Organisationsanalysen.

Lena Dirksen

Lena Dirksen ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in der Kanzlei Wolter Hoppenberg mit Standorten in Hamm, Münster, Berlin und Osnabrück und Köln. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im öffentlichen Dienstrecht. Sie berät Dienstherrn und Arbeitgeber u.a. in Fragen der Stellenbesetzung und des Umgangs mit Interessenvertretungen. Sie unterstützt bei der Durchführung von Disziplinarverfahren und vertritt Kommunen als Dienstherrn in gerichtlichen Verfahren. Regelmäßig betreut sie zudem Angelegenheiten aus dem Finanzierungsrecht der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).

Kommende Termine

Termin:
15.05.2024, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Franziska Kohl
Lena Dirksen
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 200,00 EUR
Andere: 300,00 EUR

Bitte warten Sie einen Moment, wir verarbeiten Ihre Anfrage.