Ordnungsbehördliche Bestattungen

Verstorbene müssen bestattet werden. Und wenn sich niemand von den Angehörigen darum kümmert? Dann kann eine ordnungsbehördliche Bestattung seitens der Kommune erforderlich sein. Leider steigt die Anzahl dieser ordnungsbehördlichen Bestattungen stetig an. Was dabei alles zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Seminar.

Beschreibung

Worum geht es?

Die ordnungsbehördliche Bestattung, d. h. die Veranlassung einer Bestattung durch eine Kommune ist seit 2006 im Bestattungsgesetz Niedersachsen spezialgesetzlich geregelt. Ein Rückgriff auf das NPOG oder das Vollstreckungsrecht ist daher nicht mehr erforderlich. Auch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg sieht das inzwischen so und verlangt nicht mehr, dass die Veranlassung einer Bestattung durch die Stadt im Wege der Ersatzvornahme erfolgen muss.

Damit eröffnet sich eine einfachere Möglichkeit, deren rechtssichere Anwendung in diesem Seminar ausführlich erörtert und exemplarisch dargestellt wird.

Und natürlich werden auch aktuelle Fragen aus dem Kreis der Teilnehmer/innen behandelt. 

Schwerpunkte:

  • Wann ist eine ordnungsbehördliche Bestattung vorzunehmen?
  • Wer muss originär für die Bestattung sorgen?
  • Gibt es wirksame Einwendungen gegen die Bestattungspflicht?
  • Muss die Ordnungsbehörde dem Bestattungswunsch Verstorbener folgen?
  • Darf die einfachste und billigste Bestattungsform gewählt werden?
  • Wer muss für die Kosten der ordnungsbehördlichen Bestattung aufkommen?
  • Unterliegt der Anspruch auf Kostenerstattung der Verjährung?
  • Können weitere Personen für die Kosten in Anspruch genommen werden?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

LeiterInnen und MitarbeiterInnen der Rechts-, Ordnungs- und Friedhofsämter.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Thomas Horn

Ministerialrat a. D. Dr. iur. Thomas Horn, Studium an der Universität Hannover, Promotion an der Universität Mannheim. Langjährig im Niedersächsischen Sozialministerium u. a. zuständig für das Bestattungsrecht. Autor des Kommentars zum Bestattungsgesetz Niedersachsen, der im Kohlhammer Verlag erschienen ist (3., neubearb. Auflage, 264 Seiten, 46 EUR).

Kommende Termine

Termin:
14.05.2024, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Thomas Horn
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 260,00 EUR
Andere: 360,00 EUR
Termin:
26.11.2024, 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Thomas Horn
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 260,00 EUR
Andere: 360,00 EUR

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