Arbeit im Bürgerbüro 9: Staatsangehörigkeitsrecht 3 – Mehrstaatigkeit

MitarbeiterInnen in Bürgerbüros und Melde- und Passbehörden sollten die wesentlichen Grundkenntnissen zum Staatsangehörigkeitsrecht besitzen. Neben Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit spielt die Mehrstaatigkeit eine sehr große Rolle.

Im Seminar wird insbesondere Mehrstaatigkeit thematisiert sowie Verfahren mit nicht mehr existenten Staatsangehörigkeiten (insbesondere Sowjetunion).

Beschreibung

Worum geht es?

Ziel ist es die notwendigen Kenntnisse, insbesondere die individualrechtlichen Regelungen ausländischer Staaten, zu erwerben, um verschiedene Sachverhalte rechtssicher beurteilen und entsprechende Speicherungen rechtskonform im Melderegister vornehmen zu können.

Schwerpunkte:

  • Umgang mit Mehrstaatigkeiten:
    • Umgang mit nicht mehr existenten Staaten (insbesondere Sowjetunion)
    • Anwendung vom ausländischen Staatsangehörigkeitsrecht
    • Mehrstaatigkeit durch Abstammung
  • Regelungen zur Prüfung der bestehenden Staatsangehörigkeit/en und Eintragung ins Melderegister entsprechend der Rechtsvorschriften
  • Fälle aus der Praxis

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

MitarbeiterInnen in Bürgerbüros sowie im Melde- und Passbehörden

Was ist noch wichtig?

Für die Teilnahme sind Grundkenntnisse zum Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich, beispiels­weise durch Besuch der Online-Seminare Staatsangehörigkeitsrecht 1 und Staatsangehörigeitsrecht 2.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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