Wie kann eine Kommune oder ein kommunales Unternehmen im Internet seinen guten Ruf wahren? – Rechtliche Möglichkeiten

Die Reputation bzw. der Ruf einer Kommune, eines kommunalen Unternehmens sowie der ansässigen Unternehmen einer Kommune definiert sich über das geschriebene und gesprochene Wort. Der Ruf ist ein maßgeblicher Standortfaktor, insbesondere in kultureller sowie in wirtschaftlicher Hinsicht. Die Reputation wird mittlerweile maßgebend über die Darstellung im Internet beeinflusst.

Beschreibung

Worum geht es?

In zahlreichen Online-Plattformen und Bewertungsportalen im Internet, aber auch im Ortsgebiet selbst, fallen rufschädigende Äußerungen, die die Reputation beeinflussen. Oftmals enthalten die Äußerungen unwahre Tatsachenbehauptungen. Darüber hinaus handelt es sich häufig um diffamierende und beleidigende Werturteile, die über das übliche Maß hinausgehen.

Gegen derartige Äußerungen kann strafrechtlich und zivilrechtlich vorgegangen werden. Das Seminar beinhaltet insbesondere die Darstellung der zivilrechtlichen Ansprüche wie z.B. Unterlassungs-, Widerrufs-, Gegendarstellungs- sowie Löschungsansprüche; insbesondere folgend aus den §§ 1004 (analog), 823 BGB.

Im Seminar erfahren die TeilnehmerInnen, wie man sich gegen Rufschädigungen und unwahre Tatsachenbehauptungen – insbesondere im Internet – erfolgreich wehren kann. Ziel ist es, das nötige (rechtliche) Wissen zu vermitteln, ob und wie gegen Rufschädigungen vorgegangen werden sollte.

Schwerpunkte:

  • Relevanz des kommunalen Rufs für die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung (Statistischer Überblick, Praxiserfahrungen)
  • Rufschädigung: Wo und in welcher Form kann Sie Ihnen begegnen? (Die wichtigsten Medien, die Sie im Blick haben sollten)
  • Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Wie wehren Sie sich: Ihre rechtlichen Ansprüche im Falle einer Rufschädigung
  • Rechtliche Möglichkeiten zur Löschung von Bewertungen
  • Handlungsempfehlungen (Wie gehe ich als Kommune oder kommunales Unternehmen mit Rufschädigungen um? Sollte auf die Äußerung reagiert werden?)

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

EntscheidungsträgerInnen, Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die die Verantwortung für die Online-Profile des Unternehmens tragen

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.


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