Kommunalrecht: Die Organzuständigkeiten nach NKomVG

Im Zusammenspiel zwischen kommunalen Organen ist manchmal unklar, welches Organ eigentlich zuständig ist. Dabei handelt es sich nicht nur um eine (kommunal)rechtliche Frage. Denn entsprechende Diskussionen werden an der „Konfliktlinie“ zwischen Rat und Verwaltung geführt.

Dieses Seminar vermittelt die Grundlagen auch unter Betrachtung von praktischen Fallkonstellationen.

Beschreibung

Worum geht es?

Das NKomVG weist den drei kommunalen Organen, Rat, Verwaltungsausschuss und HauptverwaltungsbeamtIn, Aufgaben und Kompetenzen zu und regelt damit auch die „Machtverhältnisse“ grundsätzlich. Vieles ist dadurch grundsätzlich abschließend festgelegt. Jedoch eröffnet das Gesetz auch Bereiche, die individuell z.B. durch Hauptsatzung oder Geschäftsordnung geregelt werden können. Außerdem gibt es eine „Grauzone“, Interpretationsspielräume, die jedes Gesetz bietet.

Selbst wenn das grundsätzliche Verhältnis zwischen den Akteuren unbelastet ist, entsteht bei Beratungen und Beschlussfassungen regelmäßig die Frage, welches Organ die jeweilige Angelegenheit beschließen „darf“. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsrecht kennt allgemeine und spezielle Zuständigkeiten, die jeweils ausführlich dargestellt werden.

Schwerpunkte:

  • Ausschließliche Zuständigkeiten des Rates
  • Zuständigkeiten des VA
  • HVB-Zuständigkeiten – wofür ist die / der HVB zuständig
  • Weitere Inhalte sind Delegationsmöglichkeiten, Vorbehalts- und Vorlagebeschlüsse

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungs- und Fachkräfte, die mit kommunalrechtlichen Fragen befasst sind.

Was ist noch wichtig?

Bitte halten Sie zu dem Seminar das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der gültigen Fassung bereit.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Stefan Wittkop

Stefan Wittkop hat an der Georg-August-Universität zu Göttingen Rechtswissenschaften mit Auslandsaufenthalten in Aix-en-Provence, Brüssel und Straßburg studiert. Nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Kassel war er zunächst als Rechtsanwalt und anschließend als Referent einer Landtagsfraktion in Niedersachsen und im Ministerbüro des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport tätig. Seit Dezember 2013 ist Wittkop Beigeordneter beim Niedersächsischen Städtetag (NST) e.V. und dort insbesondere für die Bereiche Kommunalrecht, Öffentliches Dienstrecht und Gefahrenabwehrrecht zuständig.

Kommende Termine

Termin:
01.10.2024, 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Stefan Wittkop
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 200,00 EUR
Andere: 300,00 EUR

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