Vorausleistungen bei Kommunalabgaben

Die Erhebung von Abgaben ist bei den BürgerInnen unbeliebt. Zumeist besteht aber dennoch die Einsicht, dass die Erhebung von Abgaben zur Finanzierung des Gemeinwesens erforderlich ist. Nicht selten wird diese grundsätzliche Bereitschaft der Bürger aber allein deshalb auf eine harte Probe gestellt, wenn ohne konkrete Anhörung ein Bescheid erlassen wird, der eine Fälligkeit der vollen Abgaben innerhalb eines Monats vorsieht.

Das Seminar zeigt auf, wie diesem Problem durch die Erhebung von Vorausleistungen begegnet werden kann.

Beschreibung

Worum geht es?

„Eigentlich“ sieht das Satzungsrecht so etwas wie Vorausleistungen nicht vor. Aufgrund der oft hohen Abgaben wünschen sich die Betroffenen – zumeist zu Recht – eine bürgerfreundlichere Vorgehensweise. Um die Akzeptanz der Bürger zu erhöhen kann die Erhebung von Vorausleistungen ein Baustein sein, um über einen längeren Zeitraum eine Abgabe in Teilbeträgen zu erheben.

Ein weiterer Nebeneffekt ist, dass im Fall von Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Erhebung von Abgaben, bzw. absehbar streitigen Auseinandersetzungen, noch vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht eine Klärung erfolgen kann. Das ist gerade mit Blick auf die lange Dauer verwaltungsgerichtlicher Verfahren und der damit verbundenen Gefahr der Festsetzungsverjährungsfrist von großer Bedeutung.

Schwerpunkte:

  • Grundlegendes Satzungsrecht
  • Welche Abgaben sind „geeignet“?
  • Vor- und Nachteile von Vorausleistungen
  • Was ist bei der Erhebung zu beachten?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Erhebung von Abgaben befasst sind.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Dr. J. Christian v. Waldthausen

Dr. J. Christian v. Waldthausen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Mitherausgeber eines Kommentars zum NKAG und Kommentator zur NBauO).

Kommende Termine

Termin:
13.05.2024, 09:30 Uhr - 11:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Dr. J. Christian v. Waldthausen
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 145,00 EUR
Andere: 195,00 EUR

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