Abschnittsbildung und Kostenspaltung bei Kommunalabgaben

Die Erhebung von Abgaben ist bei den Bürgern unbeliebt. Zumeist besteht aber dennoch die grundsätzliche Einsicht, dass die Erhebung von Abgaben zur Finanzierung des Gemeinwesens erforderlich ist. Nicht selten wird diese grundsätzliche Bereitschaft der Bürger aber allein deshalb auf eine harte Probe gestellt, wenn ohne konkrete Anhörung ein Bescheid erlassen wird, der eine Fälligkeit der vollen Abgaben innerhalb eines Monats vorsieht.

Das Seminar geht auf Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschlüsse ein, die aus Sicht des Bürgers oft besser nachvollziehbar sind.

Beschreibung

Worum geht es?

Aufgrund der oft hohen Abgaben, wünschen sich Betroffene eine bürgerfreundlichere Vorgehensweise, als alles „auf einen Schlag“ zu erheben. Ein Baustein ist in diesem Zusammenhang das Vorfinanzierungsinstrument der Abschnittsbildungs- oder Kostenspaltungsbeschlüsse. Wenn von diesen Instrumenten Gebrauch gemacht wird, wird regelmäßig zeitnah zur Maßnahme der entsprechende Aufwand abgerechnet. Das vermeidet, dass später eine viel höhere Abgabe erhoben wird. Das stößt bei vielen BürgerInnen auch deshalb auf Unverständnis, weil bei einer späteren Abrechnung die in der Vergangenheit erbrachten Maßnahmen teilweise schon wieder technisch verschlissen sind.

Ein weiterer Nebeneffekt ist, dass im Fall von Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Erhebung von Abgaben noch vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht eine Klärung erfolgen kann. Das ist gerade mit Blick auf die Dauer verwaltungsgerichtlicher Verfahren und der drohende Festsetzungsverjährungsfrist von Bedeutung.

Schwerpunkte:

  • Was heißt Abschnittsbildung? Was heißt Kostenspaltung?
  • Vor- und Nachteile von Abschnittsbildungen und Kostenspaltungen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit der Erhebung von Abgaben befasst sind.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Dr. J. Christian v. Waldthausen

Dr. J. Christian v. Waldthausen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Mitherausgeber eines Kommentars zum NKAG und Kommentator zur NBauO).

Kommende Termine

Termin:
06.06.2024, 09:30 Uhr - 11:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Dr. J. Christian v. Waldthausen
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 145,00 EUR
Andere: 195,00 EUR

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