Die Sondernutzung öffentlicher Straßen

Die Sondernutzung öffentlicher Straßen ist für die Kommunen ein wichtiges Thema und birgt zahlreiche Probleme, die sich schnell zu Rechtsstreitigkeiten (und politischen Auseinandersetzungen) ausweiten können. Anhand zahlreicher Beispiele zeigt das Seminar auf, wann eine Sondernutzung öffentlicher Straßen und Plätze vorliegt, welche Rechtsfolgen damit verbunden sind und wie die Kommunalverwaltung Sondernutzungen rechtssicher regeln kann.

Beschreibung

Worum geht es?

Die Benutzung öffentlicher Straßen stellt sich straßenrechtlich als „Gemeingebrauch" oder „Sondernutzung" dar. Zwischen diese beiden Nutzungsformen tritt noch der „Anliegergebrauch". Da Sondernutzungen und bestimmte Formen des Anliegergebrauchs erlaubnispflichtig sind und Gebührenpflichten auslösen können, ist die Abgrenzung zwischen den Nutzungsformen von zentraler Bedeutung.

Im Seminar werden Differenzierungskriterien aufgezeigt, besonders häufig vorkommende Sondernutzungen vorgestellt und strittige Abgrenzungsfälle anhand einschlägiger Gerichtsentscheidungen diskutiert. Zudem werden Fallstricke bei (Ermessen-)Entscheidungen über Sondernutzungserlaubnisse aufgezeigt und behördliche Vorgehensweisen gegen unerlaubte Sondernutzungen thematisiert. Vorgestellt werden schließlich auch die Regelungsspielräume von Sondernutzungssatzungen.

Schwerpunkte:

  • Verständnis der straßenrechtlichen Sondernutzung in Abgrenzung zu Gemeingebrauch und Anliegergebrauch
  • Typische Sondernutzungen nach Fallgruppen
  • Verhältnis der straßenrechtlichen Sondernutzung(serlaubnis) zu straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnistatbeständen
  • Die behördliche Ermessensentscheidung über eine Sondernutzungserlaubnis (zulässige und unzulässige Entscheidungskriterien, Ermessensreduzierung)
  • Sondernutzungsgebühren
  • Sondernutzungssatzungen
  • Das Vorgehen gegen unerlaubte Sondernutzungen (Beendigungsverfügungen, Ahndungen mit Bußgeldern)

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit dem Straßenrecht in Berührung kommen

Was ist noch wichtig?

Bitte halten Sie zu dem Seminar das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG) in seiner aktuellen Fassung bereit.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Prof. Dr. Mattias G. Fischer

Prof. Dr. Mattias G. Fischer lehrt seit 2017 Öffentliches Recht an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit und ist durch zahlreiche Publikationen zum Verfassungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Sozialrecht ausgewiesen. Zuvor war er als Verwaltungsjurist in verschiedenen Funktionen im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport und bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen tätig. Von 2014 bis 2015 war er an die Stadt Wunstorf abgeordnet, um dort kommissarisch die Stelle des Ersten Stadtrats wahrzunehmen.

Kommende Termine

Termin:
14.06.2024, 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Prof. Dr. Mattias G. Fischer
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 200,00 EUR
Andere: 300,00 EUR
Termin:
17.01.2025, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Prof. Dr. Mattias G. Fischer
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 200,00 EUR
Andere: 300,00 EUR

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