Cybersicherheit: Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für eine sichere digitale Zukunft in Kommunen und kommunalen Unternehmen

Die Digitalisierung hat auch Kommunen und kommunale Unternehmen in den Fokus von Cyberangriffen gerückt. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Union die NIS-2-Richtlinie erlassen, um den Schutz kritischer Dienste zu verbessern. Das Seminar widmet sich der Umsetzung dieser Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber sowie den Aufgaben und Pflichten, die dadurch auf die Kommunen zukommen. Dabei wird aufgezeigt, welche Kommunen und kommunale Unternehmen unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Daneben wird der rechtliche Rahmen beschrieben, der mit der Einführung des NIS2UmsuCG einhergeht.

Beschreibung

Worum geht es?

Das Seminar bietet einen praxisorientierten Ansatz zur Stärkung der Cybersicherheitsfähigkeiten von Kommunen und kommunalen Unternehmen. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und der Bedrohung durch Cyberangriffe ist die NIS-2 Richtlinie und deren Umsetzung ins deutsche Recht ein entscheidendes Instrument, um kritische Infrastrukturen zu schützen. Das Seminar gibt insbesondere Hilfestellungen, welche Maßnahmen zwingend umgesetzt werden müssen.

Daneben werden die Cyberpflichten aus dem Blickwinkel der DSGVO betrachtet. Hier lassen sich Synergien schaffen, um rechtssicher aufgestellt zu sein.

Schwerpunkte:

  • Einführung der Wichtigkeit durch die Erläuterung von Cyberangriffen im Jahr 2023
  • Überblick IT Sicherheitsgesetz 1.0
  • IT Sicherheitsgesetz 2.0: Pflichten, Befugnisse, Bußgelder
  • Die NIS-2-Richtlinie
  • Umsetzung in deutsches Recht, IT Sicherheitsgesetz 3.0 / NIS2UmscCG
  • Cyberpflichten DSGVO und praktische Zusammenhänge
  • Handlungsempfehlungen

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Fach- und Führungskräfte, die das NIS2UmscCG umsetzen müssen.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die mit Cyberattacken in Berührung kommen können.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

RA Markus Heinrich

Markus Heinrich ist Rechtsanwalt und Partner bei Wolter Hoppenberg und vertritt und berät Unternehmen, die öffentliche Hand und Verbände in Fragen des Informationstechnologie- und Energiewirtschaftsrechts inklusive der zugehörigen Aspekte rund um Infrastruktur und Digitalisierung. Als Mitglied verschiedener Fachausschüsse, Vorstand der BIL eG und Justiziar des VST e. V. ist er insbesondere mit Herausforderungen der Versorgungswirtschaft vertraut.

Für verschiedene Studieninstitute und Verbände arbeitet er als Dozent und ist regelmäßig Autor von Fachbeiträgen.

Dr. Stefan Bischoff

Dr. Stefan Bischoff ist Rechtsanwalt bei „Wolter – Hoppenberg Rechtsanwälte“. Er ist im Bereich Energie und Digitales tätig und berät in allen Fragen, wenn es um die Bereiche Energiewende, Smart-City, E-Mobilität oder Digitalisierung geht.

Kommende Termine

Termin:
05.06.2024, 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
RA Markus Heinrich
Dr. Stefan Bischoff
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 145,00 EUR
Andere: 195,00 EUR

Bitte warten Sie einen Moment, wir verarbeiten Ihre Anfrage.