Kommunalrecht: Kommunalverfassungsstreitigkeiten

Wenn die örtlichen kommunalpolitischen Akteure immer wieder „aneinandergeraten“, kann daraus durchaus eine Kommunalverfassungsstreitigkeit werden.

Doch: worum geht es dabei überhaupt? Wer ist klagebefugt? Welcher Rechtsweg ist gegeben? Welche Rolle spielt dabei die Verwaltung? In diesem Seminar werden diese Fragen erörtert.

Beschreibung

Worum geht es?

Ein Kommunalverfassungsstreit ist ein gerichtlich ausgetragener Konflikt zwischen Organträgern der Kommune. Streiten sich zwei unterschiedliche Organe, z.B. BürgermeisterIn einerseits, der Rat andererseits, spricht man von einem Interorgankonflikt. Klagt beispielsweise ein Mitglied der Vertretung gegen ein anderes, handelt es sich dabei um einen Intraorgankonflikt.

Gegenstand der Auseinandersetzung sind (vermeintliche) Verletzungen der organschaftlichen Rechte der anderen Streitpartei. Da die Verwaltungsgerichtsordnung Kommunalverfassungsstreitigkeiten „eigentlich“ nicht vorgesehen hat, entwickelte sich der Verfahrensweg aus der Rechtsprechung. Grundsätzlich dürften Allgemeine Leistungsklage und Feststellungsklage zulässig sein.

Die Verwaltung hat keine eigene Organstellung. Dennoch – oder vielleicht gerade deswegen – ist sie bei (sich anbahnenden) Organstreitigkeiten als Ratgeber gefragt.

Schwerpunkte:

  • Was sind organschaftliche Rechte?
  • Interorganstreit / Intraorganstreit
  • Antragsberechtigung / Antragsgegner
  • Weitere Beteiligte
  • Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht
  • Ziel des Verfahrens
  • Kostentragung

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungs- und Fachkräfte, die mit kommunalrechtlichen Fragen befasst sind.

Was ist noch wichtig?

Bitte halten Sie zu dem Seminar das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der gültigen Fassung bereit.

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Stefan Wittkop

Stefan Wittkop hat an der Georg-August-Universität zu Göttingen Rechtswissenschaften mit Auslandsaufenthalten in Aix-en-Provence, Brüssel und Straßburg studiert. Nach dem Rechtsreferendariat am Landgericht Kassel war er zunächst als Rechtsanwalt und anschließend als Referent einer Landtagsfraktion in Niedersachsen und im Ministerbüro des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport tätig. Seit Dezember 2013 ist Wittkop Beigeordneter beim Niedersächsischen Städtetag (NST) e.V. und dort insbesondere für die Bereiche Kommunalrecht, Öffentliches Dienstrecht und Gefahrenabwehrrecht zuständig.

Kommende Termine

Termin:
23.05.2024, 09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Stefan Wittkop
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 145,00 EUR
Andere: 195,00 EUR

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