Der Nachhaltigkeitsgedanke spielt eine immer größere Rolle im kommunalen Umfeld, sowohl in den Verwaltungen als auch den politischen Gremien.
Das schlägt sich auch bei Beschaffungsvorhaben – egal welchen Umfangs – und damit in Vergabeverfahren nieder. Welche Nachhaltigkeitsaspekte spielen in der Beschaffung eine Rolle? Wie können diese rechtskonform in einem Vergabeverfahren berücksichtigt werden? Diese und weitere Fragen werden in diesem Seminar aufgegriffen.
Beschreibung
Worum geht es?
Nachhaltigkeit wird immer wichtiger, und zwar in jedem Lebensumfeld. Die Kommunen können hierbei eine wichtige Rolle einnehmen, weil sie im unmittelbaren Kontakt und Austausch mit den EinwohnerInnen sind und so viel für Nachhaltigkeit bewirken können.
Das Seminar gibt einen Überblick über die für Kommunen relevanten Nachhaltigkeitsziele. Welche davon sind im Zusammenhang mit Beschaffungsvorhaben wichtig? Wie können Nachhaltigkeitsgedanken im Ablauf eines Vergabeverfahrens eingebracht werden, bei der Markterkundung, bei der Leistungsbeschreibung und bei der Bewertung der Angebote? Und wie geht man mit (vermeintlichen) Widersprüchen zur Wirtschaftlichkeit um?
Die TeilnehmerInnen erleben in dem Seminar einen praxisorientierten Ansatz, wie die „neuen“ Nachhaltigkeitsaspekte in Beschaffungsvorhaben einfließen können.
Schwerpunkte:
- Die 17 Ziele für Nachhaltigkeit, was ist das und welche sind für die Kommunen relevant?
- Rechtsgrundlagen für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Beschaffung
- Woher nehme ich die Ideen für nachhaltige Aspekte (Markterkundung)?
- An welcher Stelle werden die Aspekte im Beschaffungsverfahren eingebracht?
- Gütezeichen, welche sind im Vergaberecht zulässig?
- Nachhaltigkeitskriterien bei der Eignungs- und Zuschlagsbewertung
- Wie bringt man all dies in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ein?
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die Beschaffungen und Vergaben durchführen.
MitarbeiterInnen von Vergabestellen und Rechnungsprüfungsämtern.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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