Gem. § 191 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung - AO - kann durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden, wer für eine (fremde) Steuer haftet. Häufiger Anwendungsfall ist die Inanspruchnahme (ehem.) Geschäftsführer für die Gewerbesteuerschulden einer Gesellschaft.
Ziel des Seminars ist es, MitarbeiterInnen der Verwaltung die rechtlichen Grundlagen für den Erlass von Haftungsbescheiden zu vermitteln, bzw. diese zu vertiefen.
Beschreibung
Worum geht es?
Nach einer kurzen Einführung in die formellen Grundlagen (insb. hinreichende Bestimmtheit des Haftungsbescheids) werden die materiellen Voraussetzungen für den Erlass von Haftungsbescheiden erläutert.
Inhaltlicher Bezugspunkt der Steuerschuld, für die gehaftet wird, ist im Seminar die Gewerbesteuer; Schwerpunkt der Haftung die Vertreterhaftung nach § 69 AO. Das Seminar bezieht Fälle und Entscheidungen ein, die vorwiegend aus der Praxis des Dozenten stammen (VG Hannover). Es werden typische Einwände von Haftungsschuldnern fallbezogen dargestellt.
In den Verwaltungen besteht häufig Unsicherheit über den Umfang der Amtsermittlungspflicht. Was die Gemeinde zu beachten hat und was bereits im Anhörungsverfahren wichtig ist, wird deshalb ebenfalls in den Blick genommen.
Schwerpunkte:
- Grundlagen der Bescheidtechnik (kurz)
- Vertreterhaftung (§ 69 AO): Erklärungspflicht, Mittelvorsorgepflicht, Entrichtungspflicht
- Grundsatz der anteiligen Tilgung (Quotenhaftung)
- Amtsermittlung und Mitwirkungspflichten
Zielgruppe
Wer sollte dabei sein?
Führungskräfte und MitarbeiterInnen aus den Bereichen Kämmerei und Kasse.
Was ist noch wichtig?
Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.
Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!
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