Vergaberecht –Beschaffung sozialer Dienstleistungen

Die Ausgaben für soziale Dienstleistungen – seien es freiwillige oder pflichtige Aufwendungen – stellen einen der größten Haushaltsposten dar. Bei der Beschaffung solcher Leistungen muss man wissen, in welchen Fällen ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt werden muss. Hierfür sollten die BeschafferInnen ein Grundverständnis des Vergaberechts besitzen.

Beschreibung

Worum geht es?

Im Seminar erhalten die TeilnehmerInnen einen Überblick über Grundzüge des Vergaberechts. Dabei wird besonderer Wert auf den Praxisbezug gelegt. Anhand von Beispielen wird aufgezeigt, was im Vergaberecht wie möglich ist. Es werden die Fragen behandelt, welche Beschaffungen im Sozialbereich dem Vergaberecht unterliegen und welche ggf. nicht. Was ist ein Interessenbekundungsverfahren, wie ist mit Vertragsverlängerungen umzugehen, wie mit Altverträgen?

Was sind die Unterschiede zwischen europaweiten und nationalen Verfahren? Warum dürfen ortsansässige Unternehmen nicht bevorzugt werden? Warum darf man nicht „einfach so“ mit den Dienstleistern arbeiten, mit denen man bereits gute Erfahrungen gemacht hat?

Dazu werden die Wünsche und praktischen Fälle der TeilnehmerInnen aufgegriffen und behandelt. Es geht also weniger um „Juristerei“, als vielmehr um einen Kompass für den Alltag in der Kommune.

Schwerpunkte:

  • Wann und weshalb muss das Vergaberecht angewendet werden?
  • Was gilt es bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln besonders zu beachten? Was sind die sog. ANBest-P (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung)?
  • Welche Grundsätze müssen im Vergaberecht beachtet werden?
  • Wie laufen Ausschreibungen und Interessenbekundungsverfahren grundsätzlich ab?
  • Was darf und sollte die Kommune in ihren örtlichen Vergaberichtlinien festlegen?
  • Welche Konsequenzen drohen bei Vergabeverstößen?

Zielgruppe

Wer sollte dabei sein?

Führungskräfte und MitarbeiterInnen, die im Sozialbereichen verantwortliche sind.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen von kommunalen Einrichtungen im Sozialbereich.
MitarbeiterInnen von Beratungsstellen.

Was ist noch wichtig?

Die Veranstaltung ist als berufliche Weiterbildungsmaßnahme nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit.

Sie erhalten rechtzeitig vor der Veranstaltung einen Link zur Anmeldung auf unserer Online-Seminarplattform.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Teilnahmebeitrag auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn eine eventuelle Abmeldung nicht spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin per E-Mail an info@wissenstransfer.info bei uns eingeht. Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus!

Wir bestätigen Ihnen die Abmeldung so schnell wie möglich und informieren Sie dabei auch darüber, ob die Stornierung kostenfrei möglich war. Sollten Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, melden Sie sich bitte noch einmal bei uns.

DozentInnen

Dr. Fabio Ruske

Dr. Fabio Ruske ist Referatsleiter in der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Städtetages und dort für das Vergaberecht zuständig.

Kommende Termine

Termin:
13.06.2024, 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dauer:
1 Tag
Ort:
Online-Seminar

Onlineform
Dozent*in:
Dr. Fabio Ruske
Preise:
Öffentliche Verwaltung: 260,00 EUR
Andere: 360,00 EUR

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