Die EU-DSGVO ist bereits am 25. Mai 2016 in Kraft getreten. Aufgrund von Übergangsfristen ist sie ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden. Dies gilt unabhängig von teilweise noch ausstehenden gesetzlichen Regelungen auf Bundes- und Landesebene.
Erfahren Sie, welche Neuerungen in der kommunalen Praxis umzusetzen sind und wie Sie sich jetzt darauf vorbereiten sollten. Hierzu erhalten Sie eine Checkliste, um die komplexe Materie der Reihe nach rechtssicher aufzubereiten. Es wird die Frage beantwortet, ob und wie ein Informationssicherheitsmanagementsystem die Umsetzung der EU-DSGVO unterstützen kann.
Zudem wird ein allgemeiner Ablaufplan dargestellt, der sowohl den rechtlichen als auch tatsächlichen Anforderungen genügt.
Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.