Immer mehr Menschen sterben einsam, weil sie allein leben und kaum Außenkontakte haben. Diese traurige Tatsache hat Folgen für die Kommunen, die im Zweifelsfall für die Bestattung der Verstorbenen zuständig sind. Was alles zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Seminar.
Beschreibung
Worum geht es?
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verlangt inzwischen nicht mehr, dass die Veranlassung einer Bestattung durch die Stadt im Wege der Ersatzvornahme erfolgen muss. Damit eröffnen sich neue Möglichkeiten, wie sie der Aufgabe, für die Bestattung Verstorbener sorgen zu müssen, nachkommen kann. Wie die Bestattung durch die Stadt im vereinfachten Verfahren rechtssicher erledigen kann, wird in dem Seminar ausführlich erörtert und exemplarisch dargestellt. Gerne werden auch aktuelle Fragen und Problemstellungen aus dem Kreis der Teilnehmer/innen behandelt.
Schwerpunkte:
- Wann muss die Stadt für die Bestattung sorgen?
- Wer muss originär für die Bestattung sorgen?
- Gibt es wirksame Einwendungen gegen die Bestattungspflicht?
- Kann die städtische Bestattung weiterhin als Ersatzvornahme erfolgen?
- Muss die Stadt dem Bestattungswunsch Verstorbener folgen?
- Darf die Stadt die einfachste und billigste Bestattungsform wählen?
- Ist der städtische Leistungsbescheid sofort vollziehbar?
- Darf die Stadt Kostenerstattungspflichtige beliebig auswählen?
- Unterliegt die Kostenerstattung der Verjährung?
- Kann der Leistungsbescheid auch an nicht Bestattungspflichtige gerichtet werden?
- Können weitere Personen für die Kosten der Stadt in Anspruch genommen werden?